Immobilienbewertung
Verkehrswert, Marktwert, Kurzgutachten, Mietwert sowie Grundstücks- und Liegenschaftsbewertungen.

Immobilienbewertung · Verkehrswert · Bauschäden
Fundierte Immobilienbewertung in Herne, Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch, Kurzgutachten, Kaufpreisprüfung und Bauschadenbewertung für Privatpersonen, Unternehmen, Gerichte und Behörden.
Unabhängig. Nachvollziehbar. Persönlich.
Der Wert einer Immobilie hängt nicht allein von Quadratmetern und Vergleichspreisen ab. Grundstück, Lage, baulicher Zustand, Rechte, Nutzungsmöglichkeiten, Modernisierungen und Marktverhältnisse müssen zusammen betrachtet werden.
Stefan Budde-Siegel VDI verbindet Immobilien- und Liegenschaftenbewertung mit bautechnischer Erfahrung, Bauschadenbewertung und langjähriger Tätigkeit im öffentlichen und privaten Bereich.
Leistungsspektrum
Der Umfang wird nicht nach Schablone, sondern nach Bewertungsanlass, Objekt und Verwendungszweck festgelegt.
Verkehrswert, Marktwert, Kurzgutachten, Mietwert sowie Grundstücks- und Liegenschaftsbewertungen.
Kaufpreisprüfung, Hauskaufberatung, Verkaufsberatung und Plausibilitätsprüfung vorhandener Bewertungen.
Bauschadenbewertung, Beweissicherung, technische Zustandsprüfung sowie Wohn- und Nutzflächenberechnung.
Gutachten und sachverständige Stellungnahmen bei Erbschaft, Scheidung, Steuerfragen, Versicherung, Gericht und Behörde.

Typische Anlässe
Eine Anerkennung durch Gerichte, Finanzbehörden, Kreditinstitute oder andere Stellen wird nicht pauschal zugesagt. Gutachtenart und Bearbeitung werden auf den konkreten Verwendungszweck abgestimmt.
Immobilienbewertung in Herne
Eine belastbare Wertermittlung berücksichtigt Lage, Grundstück, Gebäudesubstanz, Modernisierungen, Rechte, Nutzbarkeit und die Verhältnisse auf dem Immobilienmarkt in Herne und im Ruhrgebiet.
Das ausführliche Verkehrswertgutachten dokumentiert Objektmerkmale, Bewertungsstichtag, rechtliche und tatsächliche Verhältnisse sowie die angewandten Verfahren. Es eignet sich insbesondere für Erbschaft, Scheidung, gerichtliche oder behördliche Verfahren und andere Anlässe mit erhöhtem Dokumentationsbedarf.
Für Kauf, Verkauf oder eine außergerichtliche Orientierung kann ein kompakteres Kurzgutachten genügen. Umfang und Aussagegrenzen werden vor Auftragserteilung eindeutig festgelegt.
Vor dem Immobilienkauf werden Kaufpreis, baulicher Zustand, erkennbare Mängel und vorliegende Unterlagen fachlich eingeordnet. Dadurch erhalten Käufer:innen eine fundierte Entscheidungsgrundlage, ohne eine Erfolgs- oder Mangelfreiheitsgarantie vorzutäuschen.
Je nach Auftrag werden Restnutzungsdauer, Mietwert, Wohn- und Nutzflächen oder Bauschäden untersucht. Bewertungs- und bautechnische Fragestellungen können dadurch konsistent zusammengeführt werden.
Lokale Marktkenntnis
Herne ist durch sehr unterschiedliche Wohnlagen, Grundstückszuschnitte, Baualtersklassen und Nutzungsstrukturen geprägt. Bewertungsrelevant sind unter anderem Mikrolage, Verkehrsanbindung, Umfeld, Modernisierungsstand, Energiezustand, Rechte und Belastungen sowie die konkrete Nachfrage für die jeweilige Immobilienart.
Die Bewertung wird deshalb nicht aus pauschalen Onlinewerten abgeleitet. Vergleichsdaten, Sachwert- oder Ertragswertansätze werden nach Immobilienart und Bewertungsanlass ausgewählt, plausibilisiert und verständlich erläutert.
Transparenter Ablauf
Die Bearbeitung bleibt klar, dokumentiert und auf den Anlass des Gutachtens zugeschnitten.
Fachliche Verantwortung
Stefan Budde-Siegel VDI · Freier Sachverständiger
Die Tätigkeit verbindet die Bewertung von Immobilien und Liegenschaften mit Erfahrung in Bauschäden, Bau- und Verwaltungspraxis sowie technisch fundierter Objektanalyse. Das ist besonders dann wichtig, wenn Verkehrswert, Gebäudesubstanz und Verwendungszweck nicht isoliert voneinander beurteilt werden können.
Rechtliche Aspekte werden nur insoweit berücksichtigt, wie sie als zulässige Nebenleistung zur sachverständigen Haupttätigkeit erforderlich sind.

Büros und regionale Berater:innen
Standorte, Leistungsgebiete und Berater:innen werden klar voneinander unterschieden. Das Standortmotiv wird anhand der vom Browser freigegebenen Geräteposition ausgewählt. Ohne Standortfreigabe wird das Büro Herne angezeigt.
Berlin · Dortmund · Essen · Gelsenkirchen · Gladbeck · Herne · Köln
Bochum · Borkum (Insel) · Brühl · Sulzbach · Wesel · Wuppertal
Weitere Orte und bundesweite Objekttermine nach Vereinbarung.

Je nach Projekt werden Termine digital, telefonisch oder vor Ort koordiniert.
Häufige Fragen
Die Antworten ersetzen keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Entscheidend sind Objekt, Anlass und gewünschte Verwendung.
Die Vergütung richtet sich nach dem erforderlichen Zeitaufwand oder nach einer zuvor schriftlich vereinbarten Pauschale. Vor der Beauftragung erhalten Sie ein nachvollziehbares Angebot.
Hilfreich sind insbesondere Grundrisse, Flächenberechnungen, Grundbuchauszug, Baujahr, Modernisierungsnachweise, Hausakte, Fotos und – bei Vertretung – eine Vollmacht. Fehlende Unterlagen können häufig im Verlauf geklärt werden.
Ein Kurzgutachten konzentriert sich auf eine kompakte Wertermittlung für außergerichtliche Entscheidungen. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch dokumentiert Herleitung, Grundstücks- und Gebäudemerkmale sowie Bewertungsverfahren wesentlich ausführlicher.
Für belastbare Gutachten ist eine Besichtigung regelmäßig erforderlich. Eine reine Unterlagenprüfung oder vorläufige Einschätzung wird ausdrücklich als solche bezeichnet.
Die Bearbeitungsdauer wird nach Sichtung des Auftrags und der verfügbaren Unterlagen vereinbart. Umfang, Objektart und fehlende Unterlagen beeinflussen den Zeitbedarf.
Die Verwendbarkeit hängt von Anlass, Gutachtenart, Verfahrensstand und den Anforderungen der jeweiligen Stelle ab. Eine Anerkennung wird nicht garantiert; der Auftrag wird auf den vorgesehenen Verwendungszweck abgestimmt.
Ja. Gutachten werden bundesweit bearbeitet. Vor-Ort-Termine erfolgen nach Vereinbarung insbesondere über die Büros und regionalen Berater:innen.
Rechtliche Gesichtspunkte werden nur berücksichtigt, soweit dies als zulässige Nebenleistung der sachverständigen Haupttätigkeit nach § 5 Rechtsdienstleistungsgesetz erforderlich ist. Eine allgemeine Rechtsberatung oder gerichtliche Vertretung wird nicht angeboten.
Unverbindliche Anfrage
Das Absenden des Formulars stellt noch keinen kostenpflichtigen Auftrag dar. Nach Prüfung erhalten Sie ein schriftliches Angebot. Ein Vertrag kommt erst durch Ihre gesonderte Annahme zustande.
Rechtliche Fragestellungen werden nur berücksichtigt, soweit sie als Nebenleistung der sachverständigen Haupttätigkeit nach § 5 Rechtsdienstleistungsgesetz zulässig und erforderlich sind.